Menschen mit Pflegebedarf benötigen neben der eigentlichen Pflege meist noch weitere Unterstützung. Dies kann Hilfe im Haushalt sein, oder auch Hilfe bei der Mobilität, beim Einkaufen, auf dem Weg zum Arzt und noch vieles andere mehr. Daher hat der Gesetzgeber vor geraumer Zeit die Möglichkeit geschaffen, solche zusätzlichen Hilfeleistungen als sogenannte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse geltend zu machen und hat hierfür einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € vorgesehen.
Wer möchte im Alter nicht gerne in seiner vertrauten Umgebung bleiben, in seiner Wohnung, in der er schon seit Jahrzehnten lebt und in seiner Nachbarschaft, die ihm ebenso vertraut ist. Dieser Wunsch ist solange kein Problem, solange keine Hilfe benötigt wird. Nachdem die eigenen Kinder schon lange ausgezogen sind oder weit weg wohnen und auch die Nachbarn entweder berufstätig oder selbst alt geworden sind, bleibt dann oft nur der Weg in’s Altenheim. Und selbst, wenn sich dieses vor Ort befindet, gehen dann oftmals für die alten Menschen mit diesem Schritt die alltäglichen sozialen Bindungen weitgehend, wie sich alltäglich zeigt, verloren.
Anlässlich seines letzten Vorstandstreffens des Generationenbundes zum Jahresausklang standen einige wichtige Tagesordnungspunkte auf dem Programm. So wird das Projekt „Wunschgroßeltern“, das der Generationenbund seit 2020 im Landkreis umsetzt, und das über mehr als zwei Jahre hinweg durch die Beschränkungen während der Corona-Zeit beeinträchtigt war, nunmehr verstärkt fortgesetzt, nachdem auch das Landratsamt die hierfür notwendige Förderung zugesichert hat.
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