1. Wer ist der Generationenbund, wer steht dahinter?

    Der Generationenbund BGL wurde 2015 aufgrund einer Initiative engagierter Persönlichkeiten des Berchtesgadener Landes als „eingetragener Verein“ gegründet. Er versteht sich als Interessensgemeinschaft des mittleren und nördlichen Landkreises Berchtesgadener Land und hat sich zum Ziel gesetzt, hilfebedürftigen Menschen zu unterstützen. Die im Generationenbund beheimateten zehn Gemeinden des mittleren und nördlichen Landkreises BGL werden durch ihre Seniorenbeauftragten als Beiräte im Vereinsvorstand vertreten und sind in dieser Funktion wichtiges Bindeglied und Ansprechpartner vor Ort.
  2. Welches ist der regionale Wirkungskreis des Generationenbundes?

    Der Wirkungskreis bezieht sich auf das Gebiet der Gemeinden Schneizlreuth, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Piding, Ainring, Freilassing, Saaldorf-Surheim, Laufen, Teisendorf und Anger.
  3. Welche guten Gründe gibt es dem Generationenbund beizutreten?

    Das Gefühl der Verantwortung, der Wille zur Hilfe für andere, ist auf breiter Ebene vorhanden. Der Weg, Hilfsbereitschaft den Hilfesuchenden zuteilwerden zu lassen, ist oftmals schwierig. Der Generationenbund versteht sich für seine Mitglieder als Plattform, Hilfe zu geben und Hilfe zu erhalten  – im Sinne von -  Miteinander – Füreinander
  4. Wer kann Mitglied werden?

    Mitglied kann jeder werden, der im Wirkungskreis des Vereins wohnhaft und bereit ist, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu unterstützen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,- € im Jahr pro Person.
  5. Welche Leistungen werden erbracht? Hier einige Beispiele:

    • Besuchsdienste bei alten und hilfsbedürftigen Personen
    • Entlastung pflegender Angehöriger
    • Begleitung, z.B. bei Behördengängen und zum Arzt
    • Einkaufshilfe
    • Hilfe im Krankheitsfall
    • Hilfen im Haushalt
    • Kleinere Reparaturen im Haushalt
    • Unterstützung bei der Grabpflege
    • Hilfen im Garten
    • Haustierbetreuung
    • Achtung:  Nicht angeboten werden pflegerische Leistungen sowie Steuer- und Rechtsberatung.
      Grundsätzlich ist die Hilfe als Unterstützung Hilfebedürftiger gedacht. Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung von Hilfeleistungen besteht nicht.
  6. Wer kann Hilfeleistungen in Anspruch nehmen?

    Die Mitglieder des Generationenbundes helfen Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu zählt auch die Unterstützung hilfe- und pflegeleistender Angehöriger. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Hilfe ist die Mitgliedschaft im Verein sowie ein Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Generationenbundes.
  7. Was kostet die Hilfe?

    Für Hilfeleistungen des Generationenbundes ist grundsätzlich ein Entgelt von 8,- € je Hilfestunde zu entrichten (für eine halbe Stunden somit 4,- €). Bei schwereren Arbeiten werden 12,- € pro Stunde berechnet (halbe Stunde 6,- €). Ob eine Arbeit schwerer ist (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten o.ä.), vereinbaren Helfer und Hilfebedürftiger je nach Einzelfall. Hinzu kommt für die An- und Abfahrt eine Pauschale von derzeit 35 Ct. Je Kilometer. Rechnet der Generationenbund direkt mit Pflegekassen ab, werden diesen 15,- € je Stunden in Rechnung gestellt.
  8. Ich will helfen – was muss ich tun? Ich benötige Hilfe – was muss ich tun?

    In beiden Fällen ist die Mitgliedschaft beim Generationenbund Voraussetzung.
    Wenn Sie Hilfeleistungen angeboten haben, dann kommen unsere Vermittlerinnen bei Bedarf auf Sie zu. Und wenn Sie Ihr Hilfsangebot verändern wollen, dann rufen Sie in unserem Büro an.
    Wenn Sie hingegen Hilfe benötigen, dann rufen Sie ebenfalls bei unseren Vermittlerinnen, Katrin Hutter und Birgit Hofmann, an und schildern Ihnen, wann und welche Hilfe Sie benötigen.
    Unser Büro ist nahezu ganztätig unter den Tel.Nr. 08656-9894500 und 08656-9834730 für Sie erreichbar.

    Grundsätzlich gilt, dass jeder Hilfswillige selbst entscheiden kann, welche Art von Hilfe er leisten will, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten. Wer dem Generationenbund beitritt und sich als Helfer zur Verfügung stellt, geht keine Verpflichtung zu einer Mindesthilfsleistung ein. 
  9. Wie viel erhält der Helfer für seine Leistungen?

    Der Helfer erhält 6,- € pro geleistete Hilfestunde (für jede ½ Stunde 3,- €). Ausnahme: Schwere Arbeiten werden in der Stunde mit 10,- € vergütet, bei Wunschgroßeltern sind es 4,- €.
    Zusätzlich werden die Fahrtkosten erstattet. Die verbleibende Differenz dient zu Deckung der Versicherungskosten sowie der Verwaltungs- und Betriebskosten.
    Die geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen erlauben, dass das Entgelt für die Helfer bis zu einem Jahresbetrag von höchstens 3.000,- € steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
    Die Abrechnung der Hilfeleistungen erfolgt ausschließlich über den Generationenbund – eine Direktabrechnung zwischen Helfer und Hilfeempfänger ist nicht möglich.
  10. Bin ich als Helfer versichert?

    Die Mitglieder sind über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die von Ihnen wahrzunehmenden Hilfstätigkeiten versichert. Weiterhin besteht für die Nutzung eines privaten PKW eine zusätzliche Kfz-Kaskoversicherung mit Rabattschutz.