Fragen zum Entgelt für Nachbarschaftshilfe
 

Immer wieder stellt sich die Frage, so auch bei der letzten Stadtratssitzung in Bad Reichenhall, wie ist zu verfahren, wenn jemand mehr oder wenig regelmäßig seiner Nachbarin, seinem Nachbarn hilft, weil sich diese auf Grund ihres Alters eben in vielerlei Dingen nicht mehr selbst helfen können, und für diese Hilfe dann jeweils ein kleineres Entgelt erhält.

Ist dieses Entgelt dem Grunde nach zu versteuern? Sind hierfür sogar Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten ? Liegt dann möglicherweise Schwarzarbeit vor?
Die Abklärung dieser Fragen ist sicher schwierig und auch nur für den Einzelfall zu beantworten, da für die jeweiligen Antworten eine Menge an Details maßgeblich sind.

Eine Möglichkeit, diesen Fragen aus dem Wege zu gehen und Handlungssicherheit bei der Nachbarschaftshilfe zu erlangen, ist, sich einer Einrichtung anzuschließen, die als gemeinnützige Einrichtung Nachbarschaftshilfe anbietet.

So bietet im mittleren und nördlichen Landkreis der Generationenbund BGL seit sechs Jahren die Vermittlung exakt solcher Nachbarschaftshilfen an. Diese reichen von Gartenarbeiten über das Blumengießen, den Einkauf, die gemeinsame Fahrt zum Arzt, zur Apotheke oder zum Amt; aber auch Besuche sind dabei, gemeinsames Spazierengehen, vorzulesen, die Haustiere zu versorgen oder mit dem Hund Gassi zu gehen und vieles andere mehr. Ein weites Feld sind vor allem die klassischen Hilfeleistungen im Haushalt, die mit dem Essen zubereiten beginnen, die Wäscheversorgung umfassen und nicht selten auch Abstauben und Saubermachen beinhalten. Hinzu kommen dann noch kleinere handwerkliche Hilfen, wenn die Vorhänge abzunehmen sind, das Bild an die Wand soll oder die Glühbirne ausgebrannt ist.

Und für diese Hilfeleistungen wird eine ehrenamtliche Entschädigung berechnet, die dann dem Helfer, der Helferin zugute kommt, und, dies ist besonders wichtig, die im Rahmen der geltenden Freibeträge (derzeit jährlich bis zu 3000 €) steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Außerdem sind die Helfenden bei ihren Tätigkeiten rundum versichert und die Frage der eventuellen Schwarzarbeit stellt sich nicht.

Kurzum, für all‘ diejenigen, die bereits jetzt gegen Entgelt ihren Nachbarn helfen, oder auch künftig helfen wollen, ist es sicher eine gute Überlegung, beim Generationenbund BGL abzuklären, ob für sie dort ein Engagement in Frage kommt. Wobei, und dies gilt für alle dortigen Helfer/innen, keinerlei Verpflichtung besteht, bestimmte Hilfeleistungen zu übernehmen. So könnten sie selbstverständlich die bisherige Hilfe in der Nachbarschaft so fortführen, wie sie es gewohnt waren. Lediglich die Abrechnung würde künftig vom Generationenbund übernommen.

Zu erreichen ist der Generationenbund unter 08656/9834730 (Petra Kraller) oder 08656/9894500 (Elisabeth Walter) sowie per mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wobei sicher auch ein Blick in die Homepage www.generationenbund-bgl.de bereits aufschlussreich ist und erste Auskünfte gibt. 

16.05.2021 G. Wolf            

Bildhinweis: Manchmal ist es nur die Gartenarbeit, die als Nachbarschaftshilfe notwendig ist. Nur oft reicht dies nicht aus und manchmal benötigt der Nachbar, die Nachbarin, sogar eine hauswirtschaftliche Rundumversorgung, die dann ganz schön aufwendig sein kann.