In Anbetracht der von der Bayerischen Staatsregierung herausgegebenen Allgemeinverfügung über die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen hat in der Folge das Bayerische Gesundheitsministerium Ratschläge für den Einsatz von Helfenden bei hilfe- und –pflegebedürftigen Menschen herausgeben. 

So ist es selbstverständlich weiterhin möglich, notwendige, haushaltsnahe Dienstleistungen zu erbringen, wobei darauf zu achten ist, dass stets ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten ist. Darüber hinaus können natürlich Versorgungsgänge bzw. –fahrten für Gegenstände des täglichen Bedarfs übernommen werden. Auch die Begleitung zu Arztbesuchen und zur Apotheke ist weiterhin möglich, ebenso die Begleitung bei Spaziergängen oder sonstige Hausbesuche. 

Bei all‘ diesen Verrichtungen ist jedoch auf den Mindestabstand zu achten und auch darauf, dass diese Hilfen auch wirklich notwendig sind. 

Darüber hinaus ist dringend anzuraten, sich gerade bei diesen Tätigkeiten oftmals und gründlich die Hände zu waschen, im Einzelfall auch mal eine Schutzmaske zu tragen, besonders vorsichtig zu sein, wenn jemand in der Nähe hustet oder niest und für viel frische Luft zu sorgen.

Unter diesen Voraussetzungen werden trotz der Ausgangsbeschränkungen auch vom Generationenbund weiterhin Hilfen angeboten, die unter den Tel.Nr. 08656/9894500 (Marie-Luise Thierauf) oder 08656/9834730 (Petra Kraller) angefordert werden können. 

Dort können sich auch Helfer melden, die ihre Hilfe den älteren und daher besonders gefährdeten Menschen anbieten wollen, wobei der Generationenbund sich freuen würde, wenn sich gerade jetzt junge Menschen, die oftmals von der Schule oder dem Studium freigestellt sind, für solche Hilfen melden würden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass sie formal dem Generationenbund als gemeinnützigem Verein beitreten, um so bei Ihrer Hilfeleistung auch umfassend versichert zu sein.

23.03.2020 G. Wolf